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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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(Abschied von dem) Landtag, der auf KMs Befehl in Sterzing von der Landschaft der Gft Tirol abgehalten wurde, angefangen am Erchtag st. Barthlmäs abend 1502: Auf diesem Tag sind die kgl. Räte Gf Philipp von Nassau, Ritter Hans Kaspar von Laubenberg und Dr. Matthias Khuen als Gesandte KMs erschienen und haben nach Verlesung der Kredenz die Werbung vorgebracht. Daraufhin hat die Landschaft einen Ausschuß der vier Stände gemacht, von jedem vier Vertreter. Diese 16 haben gemeinsam mit Ritter Sixt Trautson und dem Landmarschall das Begehren KMs und die großen Erfordernisse der Gft Tirol beraten, wie folgt: (1) Bei einem plötzlichen Einfall in die Gft oder wenn ein Krieg geführt wird, sollen die alte Ordnung und der Anschlag neben der Hilfe KMs zugrunde gelegt werden und bei denen, welchen zu viel oder zu wenig auferlegt wurde, die Anzahl richtig gestellt werden; jeder soll mit seiner Anzahl unverzüglich bereit sein und die Ungehorsamen sollen gestraft werden. Es soll auch ein bevollmächtigter Ausschuß gemacht werde, um in allen Mängeln und Obliegenheiten der Landschaft betreffend die fremden Weine, die Bruderschaften, die Zölle, die Dienstleute, die ausstehende Lieferung, das Brückengeld, die fremden Münzen und die Erblehen und auch die neue Ordnung endgültig zu handeln. Sonst soll die Landschaft solange hier beisammen bleiben, bis alles erledigt ist. - (2) Auf das Begehren KMs, etliche zu ihm nach Nassereith zu schicken für den Abschlusses eines dauerhaften Vertrages mit dem Kg von Frankreich, sollen von jedem Stand zwei Vertreter benannt werden. Sie sollen KM bitten, die Mängel der Landschaft, die schriftlich festgehalten werden, zu beheben. - (3) Betreffend den Ausschuß, den man nach Wiener Neustadt schicken soll auf st. Gilgen tag (1502 September1) wegen einer Vereinbarung mit den Ständen der österreichischen Erbländer, wurde beschlossen, entweder eine kleine Gesandtschaft der Landschaft hinzuschicken, um zu erfahren, was gehandelt wird, und es dann wieder vor die Landschaft zu bringen, oder nur Degen Fuchs mit zwei Vertretern der Landschaft zu entsenden. - (4) Auf Begehren der Landschaft die Landesfreiheiten hören zu lassen, läßt der Ausschuß zu, daß diese öffentlich verlesen werden. - (5) KM soll den Gerichtsleuten durch den Zeugmeister Waffen und Harnisch verordnen lassen, um das Land mit Waffen zu versorgen. - (6) KM hat als Landesfürst die Bruderschaften der Handwerksleute aufgehoben und Pfleger, Richter, Bürgermeister und Räte haben neue Ordnungen erlassen, damit niemand durch sie beschwert werde; was aber dem Gottesdienst dient, dürfen sie weite tun. - (7) Item durch die Landschaft der Gft Tirol ist der folgende Anschlag beschlossen worden (es folgen die Leistungen der einzelnen Landstände an Reisingen und Fußknechten). - (8) Diese Ordnung und der Anschlag sollen die Freiheiten der Landschaft nicht beeinträchtigen.

Überlieferung/Literatur

KOP (16 Pprbl, spätere, fehlerhafte Abschrift): Innsbruck TLA, Landschaftliches Archiv, LTA, fasz. 1, pos. 9, fol. 1-16.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19940a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-08-23_1_0_14_4_1_412_19940a
(Abgerufen am 28.03.2024).