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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Hg Georg von Sachsen, Landgf in Thüringen und Mgf zu Meißen, an seine Räte Hans (von Minckwitz), Schenk und Herr zu Tewttenberg (Tautenberg), sowie Ritter Dr. Otto Spiegel: (1) Heute hat Hg Georg von KM beiliegendes Schreiben (vgl. Bd IV/1, Nr 16627) erhalten. Darauf sollen sie KM antworten, daß sie der Hg ja gerade deswegen zu KM geschickt hat. - Vom (finanziellen) Unvermögen Hg Georgs weiß KM aus der früheren und aus der jetzigen Werbung1). Solange sich das nicht ändert, indem KM dem Hg die Schulden bezahlt, kann dieser weder den Tag (zu Gelnhausen bzw. den von KM stattdessen in Aussicht genommenen Reichstag) besuchen noch KM sonst dienen; aber nach seiner Bezahlung wird Hg Georg KM und dem H. Reich gerne nach Kräften zur Verfügung stehen. Dresdenn Dornnstag nach Assumpcionis Marie 1502.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Besiegelung auf unserem Mikrofilm nicht erkennbar): Dresden SächsHSA, loc 10373, Hg Georgs von Sachsen Schuldforderung an das Haus Österreich 1501-36, fol. 10. - NB: 1) Die erste Werbung vgl. als Nr 19743 und die zweite als Nr 19929.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19934, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-08-18_1_0_14_4_1_405_19934
(Abgerufen am 24.04.2024).