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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Hg Georg von Sachsen an Schenk Hans (von Minckwitz) und Dr. Otto Spiegel: (1) Nachdem der Hg sie zu KM sowie den Kfsten und Fsten abgefertigt hatte, kam unlängst ein Gesandter KMs (Balthasar Wolf2)) und verlangte die Entsendung von 2 hgl. Räten zu KM, um endgültig über die hgl. Schuldforderungen zu verhandeln. Da Hg Georg zu dieser Zeit hörte, daß KM den Tag zu Gelnhausen nicht persönlich besuchen wird, befahl er den Adressaten, mit dem Weiterritt nach Gelnhausen zu warten, bis der Hg weiß, ob KM dorthin kommt und der Tag stattfindet. - (2) Weil der Hg keine unnützen Ausgaben machen darf, und damit die Verhandlungen (über die Schulden) nicht verzögert werden, sollen die Adressaten nicht nach Gelnhausen, sondern direkt zu KM reiten, den sie am ehesten in Augsburg oder Donauwörth antreffen werden, und mit diesem instruktionsgemäß3) die Bezahlung der hgl. Schuldforderungen4) aushandeln.

Überlieferung/Literatur

KONZ (Ppr): Dresden SächsHSA, loc 10373, Hg Georgs von Sachsen Schuldforderung an das Haus Österreich 1501-36, fol. 242. - NB: 1) Da diese Weisung inhaltlich zur den vorhergehenden Nrn 19929, 19930 gehört, wurde sie hier eingereiht. - 2) Er wird im kurzen Inhaltsvermerk auf der Rückseite genannt. - 3) Eine entsprechende Abänderung des allgemeinen Schlusses ihrer ursprünglichen Instruktion (vgl. Nr 19932) findet sich als KONZ a.a.O., fol. 243. - 4) Über die "Sachsenschulden" vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., IV, 447 und V, 82 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19931, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-08-15_3_0_14_4_1_402_19931
(Abgerufen am 25.04.2024).