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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Die in Völkermarkt versammelten Landleute des Fstms Kärnten an alle, die Gülten im Land haben: (1) Hans Ungnad Herr zu Sonnegg musterte hier heute als landschaftlicher Hauptmann jene Reisigen, welche KM gegen die Türken bewilligt wurden. - (2) Laut Beschluß der vorausgegangenen Landtage sollte jeder seine Gült den Verordneten anzeigen und dann unverzüglich die Summe seines Anschlags den Einnehmern bis vergangenen 3. Juni abliefern. Eine Nachfrage bei ihnen ergab nun, daß vom Anschlag noch eine große Summe ausständig ist, was der Landschaft Ungnade einbringen und sehr schaden könnte. - (3) Weil die Dienstleute bereits gemustert wurden und nun bezahlt werden müssen, wird allen Vierteln (des Landes) verkündet, daß alle, auch diejenigen, welche den Verordneten ihre Gült noch nicht angezeigt haben, ihren Anschlag bis längstens kommenden 25. Juli dem Ulrich von Ernau zu melden und abzuliefern haben. Ungehorsame wird der landschaftliche Hauptmann mit Hilfe der Dienstleute durch Pfändung in doppelter Abgabenhöhe =zwifacher gab zur Zahlung zwingen. Volckermarckt Mittichen vor st. Johanns tag zu Sunebenden 1502.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr, gleichzeitig): Wien HHSA, Österr. akt, Kärnten, fasz 20, konv a, fol. 54.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19832, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-06-22_1_0_14_4_1_300_19832
(Abgerufen am 20.04.2024).