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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Hans Mader, KMs Vizedom in Österreich unter der Enns, überläßt dem Paul Waser, KMs Pfleger zu Walterstorff (Unterwaltersdorf bei Baden / Niederösterreich), das Ungeld daselbst für zwei Jahre gegen jährlich 80 lbd. Waser soll das Ungeld1) einnehmen und Mader jährlich zu den Quatemberzeiten (je 20 flRh) bezahlen. Er darf die Leute nicht wider das Herkommen belasten und soll KMs Obrigkeitsrechten nichts entziehen lassen. - Wenn der Eingang des Ungelds gebessert und der Adel dazu gebracht wird, es auch zu bezahlen, soll Waser es auch vom Adel einbringen und an Mader abliefern und verrechnen. Waser wird dafür geziemend entlohnt werden. Montag nach sandt Veyts tag 1502.

Überlieferung/Literatur

KOP-RE: Wien HKA, gb 1, fol. 5v f.=34 f. - NB: A.a.O. folgender Vermerk: Sontag Oculy 19. Marcy (1503) hat Waser seine Ungeldverschreibung an Ladislaus Prager abgetreten. - LIT: 1) Über das Ungeld in den nö. Ländern vgl. Wiesflecker, Österreich im Zeitalter Maximilians I., 263 f.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19825, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-06-20_5_0_14_4_1_292_19825
(Abgerufen am 23.04.2024).