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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Ebf Leonhard von Salzburg verwahrt sich bei KM ganz entschieden gegen ein kgl. Mandat1), das überall in der Steiermark und in Kärnten verkündet wird, da es auf unwahren Anschuldigungen von Mißgönnern beruht: Der Ebf hat weder in KMs Erbländern noch anderswo Getreide auf Fürkauf kaufen und dann ins Ausland (nach Italien) verkaufen lassen. Auch vom Salzburger Getreide in der Steiermark und in Kärnten hat der Ebf nichts verkauft oder außer Landes geführt, sondern nur den in Österreich geernteten Salzburger Weizen wie seine Vorgänger nach Salzburg führen lassen, da an seinem Hof daran großer Mangel herrscht. - Da der Ebf als Reichsfürst nicht unwahr beschuldigt werden will, möge KM obiges Mandat nicht weiter verkünden lassen. Wenn in Hinkunft derartige Anschuldigungen gegen den Ebf erhoben werden, möge ihn KM zuvor anhören und nicht dermaßen grundlos versagen lassen. Geschriben zu Villach an Freitag nach Corporis Christi 1502. - E. K. Maiestat diemütiger caplan LEONHART ertzbischoue zu SALZBURG.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Verschlußsiegel): Wien HHSA, Österr. akt, Salzburg, fasz 2, fol. 61. - NB: 1) Vgl. Bd IV/1, Nr 16090. - Vgl. auch Bd IV/1, Nr 16081.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19761, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-05-27_2_0_14_4_1_227_19761
(Abgerufen am 25.04.2024).