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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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KM (=Innsbrucker Regiment) an die Erben wld Rüdigers von Westernach oder deren Vormünder: (1) In ihrem Streit mit KMs Rat Hans von Landau wegen des Schlosses Landstrost sowie wegen des Hofes und sölden zu Öffingen, beides Lehen des Hauses Österreich, sind beide Parteien vor einiger Zeit vor KMs lehen richter1) vnd mannen in Innsbruck erschienen, die sich nach Entgegennahme der rechtsätz Bedenkzeit für das Urteil genommen haben. - (2) Für die Urteilsverkündung setzt KM den Fritag nach des hl. Crutztag Exaltationis schirist (16. September 1502) fest und befiehlt den Erben bzw. deren Vormündern, zu diesem Termin persönlich oder durch Bevollmächtigte vor KMs Lehenrichter1) und -mannen in Innsbruck zu erscheinen, wo sich auch Landau oder dessen Prokurator einfinden wird. Insprugk st. Tiburcien tag 1502, Röm. 17. Hung. 13. - KV: C.d.r. in cons.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr, gleichzeitig): Stuttgart HSA, A 80 Bü 3, fol. 5v f. - NB: 1) Offensichtlich bestand in Innsbruck ein eigenes Lehensgericht.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19675, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-04-14_5_0_14_4_1_137_19675
(Abgerufen am 18.04.2024).