Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

Sie sehen den Datensatz 49 von insgesamt 2335.

Friedrich (Hg von Sachsen), Hochmeister des Deutschen Ordens1), an Hartmann von Stockheim, obersten Gebietiger des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen: (1) Der Hochmeister hat Stockheim mehrmals geschrieben, welche Sorgen ihm der zwischen der Krone von Polen und den früheren Hochmeistern unter Zwang aufgerichtete Zustand (Friede von Thorn 1455) macht. Er hat deswegen mit Hilfe seiner Freunde und Stockheims mit nicht geringen Kosten bei KM und dem Reichsregiment anregen lassen, den Orden aus dieser Zwangslage zu befreien. Doch hat er von KM und dem Reichsregiment keinen besonderen trost erhalten; an den Nachteilen und Gefahren für den Orden hat sich bisher nichts geändert. - (2) Der Hochmeister will, wiewoll mit beswertem gemuet, mit dem jetzt erwählten Kg von Polen einen Friedensvertrag =fruntlich vertrage abschließen. Auch andere gefährliche Ereignisse haben ihn dazu bewogen, denn er kann auf die Hilfe des obersten Gebietigers in Livland nicht mehr bauen, weil der Großfürst von Moskau in diesem Winter Livland mit einem großen Kriegsvolk überfallen, es sechs Wochen lang verwüstet und viele Leute erschlagen bzw. verschleppt hat. Der oberste Gebietiger von Livland, der noch immer in großer Gefahr schwebt, hat seinerseits den Hochmeister um Hilfe gebeten, die er ihm zugesagt hat. - (3) Der Hochmeister hat zur Krönung des Kgs von Polen eine Gesandtschaft geschickt und ihm gratulieren lassen. Da der Hochmeister ständig die Aufforderung des Kgs von Polen (zur Leistung des Huldigungseides etc.) befürchtet, hat er seinen Bruder Hg Jörg von Sachsen gebeten, beim Kg von Polen zu vermitteln. Der Hochmeister weiß aber noch nicht, was ihm vorgeschlagen wird; zwei Vorschläge des verstorbenen Kgs von Polen liegen vor. Der Hochmeister möchte es nicht erleben, daß unter seiner Regierung der Orden zerkleinert wird und Schaden erleidet. - (4) Stockheim möge auf den Reichsversammlungen genau darauf achten, daß dem Orden aus den Verhandlungen kein Schaden erwächst, was der Hochmeister nicht erwartet, da der mangel nicht an ihm gelegen ist. Sollte Stockheim aber solichs erfahren, so möge er den Hochmeister warnen. Weiters soll er, wenn er jn diesem hanndel einicherlej besserung wisse, dem Hochmeister dies durch den gegenwärtigen Boten melden. Kunigsperg Montag nach Sonntag Reminiscere 1502.

Überlieferung/Literatur

KONZ (Ppr, zunächst als ORG vorgesehen): Berlin GSA PK, XX. HauptAbt DOBA, Nr 18593 (aus ehemal. SA Königsberg). - LIT: 1) Über das Verhältnis des Deutschen Ordens zu Polen vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., III, 312 ff. (dort weitere Literatur und Quellen); Wiesflecker, Österreich im Zeitalter Maximilians I., 23 f., 374 f.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19596, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-02-21_2_0_14_4_1_49_19596
(Abgerufen am 28.03.2024).