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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Bürgermeister und Rat von Worms beurkunden folgende Vollmacht: Die Stadt Worms1) wurde wegen ihres Ungehorsams gegen die Urteile, die Bf Johannes bei KM erwirkte, durch das Reichsregiment und den letzten Nürnberger Tag (1501) in die Acht erklärt. Auf Bitte ihrer Anwälte wurde der Vollzug der Acht eine zeitlang aufgeschoben. In dieser Zeit war die Stadt den genannten Urteilen gehorsam. Sie bevollmächtigt nun ihren Mitbürger Valentin Kremer von Leiningen, vor KM oder dem Reichsregiment zu erscheinen, ihren Gehorsam anzuzeigen und zu bitten, sie von der Acht zu lösen. Kremer soll alles dazu Nötige tun. Die Stadt verspricht unter Eid, alles einzuhalten, was er aushandelt. Wenn Kremer mehr Vollmacht braucht, soll er sie haben, als ob sie in dieser Urkunde enthalten wäre. - Die Stadt siegelt mit ihrem secret innsigl. Donerstag nach Anthonij confessoris 1502. - (Dorsalvermerke): Presentata Sambstag post Paulj Conversionis (29. Jänner) 1502, actum zu Nuremberg. - Die Bevollmächtigung wurde durch das Reichsregiment zugelassen.

Überlieferung/Literatur

2 ORG (Ppr, Aufdrucksiegel erhalten): Wien HHSA, ma 6b/2, fol. 135 und 137. - LIT: 1) Über den Wormser Streit vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., V, 101 ff., 104 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19566, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-20_1_0_14_4_1_19_19566
(Abgerufen am 28.03.2024).