Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

Sie sehen den Datensatz 12 von insgesamt 2335.

Abschied der Schwäbischen Bundesversammlung1) auf Sonntag nach Dreyer Hl. Königstag 1502 gein Swäbischen Hall: (1) Verhandlung, Bestellung von Schiedsrichtern, Entscheidung und Beilegung von etwa 20 näher beschriebenen Fällen von Rechtsstreitigkeiten, Landfriedensbrüchen u.a., insbesondere die Fehde zwischen Brandenburg(-Ansbach-Bayreuth) und Nürnberg. - (2) KM ersucht um Hilfe für Rheinfelden gegen Basel. Im Fall eines (eidgenössischen) Angriffs verspricht die Versammlung, KM Hilfe zu leisten. KM soll die Grenzorte befestigen und mit Lebensmitteln sowie Waffen versorgen, wie das mit ihm vereinbart wurde. - (3) KMs Land und Leute sollen sich dem Schwäbischen Bund verschreiben, wie dies KM und einige Städte bereits getan haben. - KM soll für den Fall eines Angriffs der Eidgenossen u.a. verfügen, daß eine Bundesversammlung die Verteidigung berät und beschließt, und soll auch die anderen Reichsstände dazu aufbieten. - (4) Eine straifende rott (von etwa 30) Reisigen und Knechten wird zur Sicherung des Landfriedens aufgestellt, die von allen Bundesverwandten unterstützt werden soll. Für die Besoldung dieser Truppe und ihrer Hauptleute sind 4.950 flRh vorgesehen, welche auf die Bundesverwandten aufgeteilt werden; KM hat davon 722 flRh zu bezahlen. - (5) Insert eines vom Schwäbischen Bund vermittelten Waffenstillstandes zwischen Mgf Friedrich von Brandenburg und der Stadt Nürnberg ddo 1502 Jänner 29 Schwäbisch Hall.

Überlieferung/Literatur

Teil-ED: Klüpfel, Urkunden, I, 448-460. - NB: Das Insert des Waffenstillstandes vom 29. Jänner 1502 ist bei Klüpfel (K 2) in den Text des Abschiedes vom 9. Jänner eingeordnet. - LIT: 1) Filek-Wittinghausen, Maximilian 1502, 75, 103 f.; Schäffer, Maximilian 1501, 131 f.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19559, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-09_1_0_14_4_1_12_19559
(Abgerufen am 28.03.2024).