RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,2

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Georg Gossembrot zu Hohenfreiberg, Pfleger zu Ehrenberg, bekundet: (1) KM hat den (oö.) Vertrag vom 15. September 1501 Innsbruck =der datum stet zu Ynsprugk am 15. Septembris des negstuerschinen jars1) für den Unterhalt seiner Gemahlin, der Röm. Kgin (Bianca Maria), sowie für den ordentlichen Etat =stat ordnung seines Regiments und der Raitkammer zu Innsbruck mit Gossembrot geschlossen und diesem darin eine Zeit lang (=für 3 Jahre und 3½ Monate) den Silberwechsel sowie alle anderen Einnahmen der oö. Ämter der Gft Tirol als frei verwendbares aigen güet überlassen. Kraft dieses Vertrages verkauft Gossembrot der Gesellschaft seines verstorbenen Bruders Sigmund Gossembrot, den Brüdern Hans und Franz Baumgartner und ihren Partnern =verwontn sowie Jörg Herwart und dessen Brüdern, alle Bürger zu Augsburg, 10.000 Mark Silber Wiener Gewicht, die er ihnen am 25. Dezember 1502 in Hall (in Tirol) übergeben wird. - (2) Dafür haben die genannten Gesellschaften, obwohl sie dazu nicht verpflichtet waren, seit Beginn des oö. Vertrages bis heute KM zu Handen Gossembrots 33.000 flRh vorgestreckt, damit dieser den oö. Vertrag mit seinen stätn (Etats, Ausgabenplänen) beginnen und vollstrecken konnte; den Rest sollen sie bei Übergabe des Silbers zu obgenanntem Termin bar bezahlen, und zwar für jede auf 14½ Lot fein gebrannte Mark 8 fl. - (3) Wenn aufgrund des Rückganges des Bergwerkes, aufgrund von Krieg oder aus anderen Ursachen weniger oder gar kein Silber produziert wird, so daß der Verkauf nicht zustande kommt, sollen die Gesellschaften ihre 33.000 flRh samt Schaden- und Unkostenersatz aus den Gefällen der Gft Tirol zurückbezahlt erhalten, auf die sie Gossembrot hiemit sicherstellt. - (4) KM haftet als Selbstschuldner für die Rückzahlung der 33.000 flRh und wird die Gesellschaften bezüglich dieses Silberkaufvertrages gegenüber jedermann rechtlich vertreten =gewer, fürstandt vnd ... vorsprecher sein. - (5) Weil die Gesellschaften KM 7.500 Mark vom Silber zum Vermünzen abliefern müssen2), sagt ihnen Gossembrot als ergetzung für diesen Kauf zu, daß sie nur 2.500 Mark zum Vermünzen geben müssen und die restlichen 5.000 Mark verkaufen oder außer Landes führen und darüber frei verfügen dürfen, ohne irgendjemandes Einspruch oder Hinderung. - Gossembrot kündigt sein Hängesiegel an. 1. Januarij 1502.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr): Innsbruck TLA, Hs 303, fol. 6-7v (aus der ursprünglichen Urbarien Lade 1 ad Lit. d 3). - NB: A.a.O., fol. 1 folgendes Vorsteckblatt: Wld Jörg Gossembrots Silberverkäufe in kraft und für die Finanzierung seiner Verträge im Jahr 1502. - Die drei folgenden Volltextabschriften der Silberverkäufe Gossembrots gehören sachlich zu den für KM angefertigten Auszügen über alle Einnahmen und Ausgaben der Tiroler Kammer 1502 bzw. 1500-1502 (vgl. Nr 20309, 20310, 20311), auf die sie unmittelbar folgen. Diese dritte Volltextabschrift (a.a.O., fol. 6-7v) ist überschrieben mit: Wld Sigmund Gossembrots Gesellschaft, Baumgartner und Herwart um 10.000 Mark Silber. - Im Anschluß an diese Kopie folgen mit einem eigenen Vorsteckblatt mit dem Archivvermerk "zu den Urbarien Lade 1 lit d 4" und einer eigenen Überschrift Volltextabschriften des oberösterreichischen und des niederösterreichischen Vertrages (vgl. Bd III/1, Nr 12393 und Bd IV/1, Nr 15842), wobei hier der oö. Vertrag mit 28. August 1501 datiert ist; vgl. dazu die folgende Anm. 1. - 1) Während die Registerabschrift des oö. Vertrages mit 28. August 1501 (vgl. Bd III/1, Nr 12393) datiert ist und als Vertragsbeginn den 14. September 1501 festlegt, wird hier der 15. September 1501 als Vertragsdatum genannt, was erklärt, warum Martin Aichorn als Verweser des Tiroler Kammermeisteramtes mit diesem Stichtag abrechnet (vgl. Bd III/1, Nr 12458-12470). - 2) Laut den Silberverträgen durften die Kaufleute nur über 3 Viertel des gekauften Silbers frei verfügen und mußten zumindest 1 Viertel zu einem festgelegten Preis, meist 8 fl 15 kr, an die Haller Münze verkaufen, um deren Versorgung mit Münzsilber sicherzustellen.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,2 n. 19551, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-01_3_0_14_4_1_4_19551
(Abgerufen am 28.03.2024).