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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM erteilt Bf Lorenz von Würzburg und Mgf Christoph von Baden folgende (zusätzliche) Instruktion: (1) KM hat ihnen eine Instruktion (Nr 19527) gegeben, was sie bei Hg Albrecht (von Bayern-München), Hg Friedrich von Bayern (=Friedrich von der Pfalz) und den Hauptleuten der Söhne wld Hg Ruprechts ausrichten sollen. - (2) Sobald Bf Lorenz nach Freising kommt, sollen er und Mgf Christoph obgenannte Instruktion (Nr 19527) vorerst zur Begutachtung an Hg Albrecht senden. Sofern dieser keine wesentlichen Einwände hat, sollen sie die Instruktion Hg Friedrich vorlegen; falls auch er keine Einwände hat, sollen sie laut Instruktion handeln. - (3) Wenn beide Hge oder einer von ihnen wesentliche Einwände erhebt, sollen sich Bf Lorenz und Mgf Christoph bemühen, diese im Einverständnis mit den Hgen auszuräumen und dann mit den Verhandlungen beginnen, über die sie KM laufend berichten sollen. Wells 28. Decembris 15051), Röm. 19. - HZ: P.r.p.s. - (4) (Nachschrift): Sobald die (niederbayerische) Landschaft und die Hauptleute dem Hg Friedrich geschworen haben, wie das die gros instruction (Nr 19527) vorsieht, sollen Bf Lorenz und Mgf Christoph den ihnen mitgegebene Waffenstillstandsbefehl2) KMs an dessen Hauptleute und Kriegsvolk schicken. Datum ut supra. - KV: A.m.d.r. prop. - N. ZIEGLER ss.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Aufdrucksiegel): Würzburg SA, hsach 1399, fol. 64-64v. - NB: 1) Wegen des Weihnachtsstils für uns 1504, wie auch die Königsjahre belegen. - 2) Vgl. das folgende REG (Nr 19529).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 19528, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1504-12-28_2_0_14_4_0_3813_19528
(Abgerufen am 16.04.2024).