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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an Kfst Philipp von der Pfalz: (1) Bernhardin und Hieronymus von Stauff Frhn zu Ernfels brachten KM vor, daß wld Hg Ott von Beyern (Otto von Pfalz-Mosbach) seinerzeit auf KMs Befehl hin ihr Schloß Newhaws (Neuhaus) zu dritter Hand einnahm, nachdem es ihnen von Anarcken Herrn zu Wildenfels vnnd Schonnkirch widerrechtlich abgedrungen worden war. Nach dem Tod Hg Ottos (+ 1499) kam das Schloß mit der anderer Hinterlassenschaft des Hgs an Kfst Philipp, der es trotz mehrmaligem Ersuchen bisher den Stauffern nicht zurückgestellt hat, weshalb diese KM um Hilfe baten. - (2) KM befiehlt Kfst Philipp, den Stauffern das Schloß Neuhaus samt der inzwischen aufgelaufenen Nutzung zu übergeben, falls deren Angaben stimmen; wenn nicht, ist KM über die Sachlage zu informieren. Bibrach 28. Decembris 15041) , Röm. 18. - HZ: P.r.p.s. - KV: A.m.d.r. prop.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr, einem Schreiben des Jahres 1507 beigeschlossen): München BayHSA, ASA, fst sach, lit 963, fol. 170. - NB: 1) Wegen des Weihnachtsstils für uns 1503, wie auch die Datierung nach Königsjahren bestätigt.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Irmgard Prommersberger, eingereicht am 07.09.2011.

Bernhardin und Hieronymus waren Brüder und klagten vor dem Reichskammergericht erfolgreich gegen die Wittelsbacher. Bernhard saß zu Ehrenfels und Hieronymus zu Köfering.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 18034, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1503-12-28_5_0_14_4_0_2310_18034
(Abgerufen am 25.04.2024).