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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KMs Rat Sigmund Gf zu Lupfen, oberster Feldhauptmann in den vorderen Landen Elsaß, Sundgau, Breisgau und Schwarzwald, verspricht KM und dem Haus Österreich, seine Schlösser und Städte Stühlingen (bei Waldshut), Landsberg (im Elsaß) und Kientzheim (bei Colmar) und alle anderen Städte und Flecken, die ihm jetzt gehören, KM und dessen Erben stets offen zu halten. - (1): KMs Leute sollen in den Städten und Flecken des Gfen zu Lupfen auf eigene Kosten stets Aufnahme finden. Dessen Untertanen sollen KM über Aufforderung jederzeit dienen ausgenommen gegen das Reich. - (2) KM wird dem Gfen zu Lupfen ab Juli 1510 alljährlich bis an sein Lebensende 200 flRh bezahlen; seine Nachkommen sollen nach seinem Tod die Schlösser, Städte und Flecken weiter innehaben und dafür auf ewige Zeit jährlich 100 flRh aus der Tiroler Kammer erhalten. - (3) KM wird den Gfen, dessen Erben und Untertanen auf ihren Hilferuf hin wider jedermann in Schutz nehmen ausgenommen gegen das Hl. Röm. Reich. Kauffpewrn Montag nach Sonntag Jubilate 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 266v=291v.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16360, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-04-18_2_0_14_4_0_547_16360
(Abgerufen am 20.04.2024).