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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Hofkammer) an Jörg Gossembrot oder Hans von Stetten betreffend dringende Anliegen: (1) KM hat jüngst befohlen, alle Gelder nur entsprechend dem Gossembrot Vertrag auszugeben. Falls etwas übrig bleibt, soll es zur Rücklösung der Hften Lienz und Gmünd verwendet werden. - (2) Gegenwärtig treten aber zu Zeiten unerwartete Ereignisse ein, woraus KM, seinen Ländern und Leuten Schaden erwachsen kann. Um solchem Schaden zuvorzukommen, gibt KM strengen Befehl, alles vorhandene Geld KM für dringenden Bedarf zu überlassen und sich dabei durch kein anderes Geschäft hindern zu lassen. Telfs 3. Apprillis 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 11, fol. 34v=62v.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16311, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-04-03_1_0_14_4_0_493_16311
(Abgerufen am 24.04.2024).