RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an Andreas Spangstainer: (1) KM hat ihn jüngst verständigt, daß er zusammen mit Hans von Stetten, Kammermeister der nö. Länder, und Jakob Villinger, Buchhalter, die Einnahmen der nö. Länder aufgrund des Gossembrotvertrages (Nr 15842) bereiten (besichtigen) und beschreiben soll. - (2) KM hat nun H. von Stetten und J. Villinger eilends nach Linz befohlen, damit sie dort mit der reformierung der nö. Länder1) beginnen und dieselbe ohne Verzögerung durchführen. - (3) Daher befiehlt KM dem Spangstein, sich sofort zu Stetten und Villinger nach Linz zu begeben, um sie bei der Reformierung zu unterstützen. Er wird dort Vollmacht und Instruktion vorfinden sowie mit Zehrung versorgt werden. Telfs 2. Aprillis 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 245v=274v. - LIT: 1) Wiesflecker, Österreich im Zeitalter Maximilians I., 243 ff.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16307, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-04-02_1_0_14_4_0_489_16307
(Abgerufen am 19.04.2024).