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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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Die Raitkammer an Jörg Gossembrot: (1) Zahlungsanweisungen, =geschefft, KMs für Meister Niklas (Poll?) wundarczt, für den Propst zum Clösterle (Vorarlberg) und für Spitzennagl, pfarrer hie (zu Innsbruck) liegen zur Bezahlung vor. - (2) Die Anweisung für Meister Niklas wurde zunächst nicht angenommen, worüber er sich sehr beschwerte und an KM wandte. Paul von Liechtenstein empfahl, KMs Anweisung zu entsprechen, weil sie vor dem Gossembrotvertrag erfolgte; die Raitkammer muß die Anweisung durchführen. Wenn das gegen den Vertrag verstößt, soll Gossembrot bei KM Beschwerde einlegen. - (3) Die Anweisungen zugunsten des Pfarrers (zu Innsbruck) und des Propstes zum Klösterle hat die Raitkammer übernommen mit der Begründung, daß sich beide im Schweizerkrieg sehr gut verhalten haben. - (4) Die Anweisungen KMs an das Hauskammeramt betreffend Bezahlung von Armbrüsten etc. sind nach Meinung der Raitkammer infolge des Gossembrotvertrages als extraordinari Ausgaben nicht von der Raitkammer zu bezahlen. - (5) Ähnliche Fragen betreffend Besoldung des obersten Gärtners Lukas Hart und betreffend das Gnadengeld des Jörg von Liechtenstein. Ynsprugg 29. Marcj 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Innsbruck TLA, miss 1502, fol. 54 ff. - NB: Das Stück wurde offenbar in enger Zusammenarbeit mit dem nahen Kgshof in der Innsbrucker Raitkammer ausgefertigt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16297, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-29_3_0_14_4_0_473_16297
(Abgerufen am 28.03.2024).