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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (großer Titel)1) belehnt den Jakobus IV. de Appiano als Herrn von Piombino und Populonia für seine und seiner Vorfahren treue Dienste in rechtmäßiger Form mit der Hft Piombino und Populonia samt allem Zubehör und allen alten Privilegien: (1) KM überträgt ihm die Hft Piombino und Populonia samt 14 namentlich genannten Lehensstücken als feudum nobile, antiquum et liberum, und zwar für sich und alle seine rechtmäßigen Erben mit allen Nutzungs- und Hoheitsrechten, mit merum et mixtum imperium ... gladii potestatem und allen übrigen Herrschaftsrechten. - (2) Wenn KM nach Italien zieht, soll ihm Jakobus von Piombino persönlich zuziehen und die schuldige Hilfe leisten. Niemand soll diese Lehensurkunde brechen bei Androhung der Ungnade von Kr und Reich und einer Pön von 30 Mark reinen Goldes, das halbteils dem krl. Fiskus, halbteils dem Geschädigten gehören soll. - KM kündigt sein Siegel an. In oppido nostro Innsprugk 28. Martii 1502, Rom. 17. Hung. 12. - KV: A.m.d.r. prop. - JACOBUS VILLINGER ss.

Überlieferung/Literatur

KOP (lat. Urkunde, Pgt, spätere verzierte Prunkabschrift): Mailand AS, mus dipl, dipl disp sovr, germ, cart 3, fol. 65 f. - NB: 1) Es ist bemerkenswert, daß im großen Titel KM auch als marchio sacri Romani Imperii supra Anasum bezeichnet wird.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16290, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-28_4_0_14_4_0_466_16290
(Abgerufen am 20.04.2024).