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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM befiehlt seinem Rat Degen Fuchs von Fuchsberg und jedem künftigen Salzmeier zu Hall, KMs Wundarzt Niklas von Hausen lebenslang jährlich 150 flRh Provision und nach dessen Tod seiner Frau Magdalena ebenfalls lebenslang 50 flRh aus dem Haller Pfannhaus zu bezahlen. Weiters soll Fuchsberg dem N. von Hausen die seit 22. Februar 1500 bis zum heutigen Datum ausständige Provision nachzahlen. Gegen Vorlage der Quittungen werden diese Zahlungen in der Abrechnung des Salzmeiers anerkannt werden. Innsprugg 17. Marcj 1502, Röm. 17. Hung. 12.

Überlieferung/Literatur

KOP-RE: Innsbruck TLA, eub 1502, fol. 62.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16235a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-17_4_0_14_4_0_410_16235a
(Abgerufen am 20.04.2024).