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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM bestellt Herrn Jörg von Guetenstain mit sechs Pferden zu seinem Diener von Haus aus: (1) J. von Gutenstein soll KM mit sechs wohlgerüsteten Pferden alle Zeit von Haus aus warten (sich bereithalten) und sich in allen Sachen wider jedermann ohne Widerrede gebrauchen lassen, außer gegen den Kg von Böhmen-Ungarn. Er soll KMs Nutzen fördern und Schaden abwenden, wie er dies gelobt und verschrieben hat. - (2) Gutenstein soll dafür aus KMs fynanntz camer pro Jahr 200 flRh empfangen, die ihm Heinrich Wolf (von Wolfstal) auszahlen soll, oder wer die extraordinari Einnahmen in KMs Finanzkammer verwaltet. - (3) Wenn KM den Gutenstein in seinen Geschäften braucht, wird er ihn wie seine anderen Diener von Haus aus und sein Hofgesinde versorgen. Actum Ynnsprugk 16. Marcy 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 109=147.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16230, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-16_6_0_14_4_0_404_16230
(Abgerufen am 19.04.2024).