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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Hofkammer) an die Einnehmer der (außerordentlichen) Landsteuer1) in Österreich ob der Enns: (1) Die Landschaft des Fstms Österreich ob der Enns hat zum Widerstand gegen die Türken eine (außerordentliche) Landsteuer bewilligt. - (2) KM befiehlt den Einnehmern dieser Landsteuer, davon 2.000 flRh Hans Kugler, KMs Zahlschreiber der Hauskammer der nö. Länder, als eilende Hilfe für den Türkenzug zu übergeben. - (3) KM sagt die Landschaft dieser Summe quitt und ledig; sie soll ihnen für die genannte Landsteuer angerechnet werden. Insprugk 15. Marcy 1502. - (4) (Nachschrift): Ein ähnlicher Befehl KMs erging unter dem gleichen Datum an die Einnehmer der Urbarsteuer, =vrbarstewr, in Österreich ob der Enns und an den Vizedom Hans Mader betreffend die Bezahlung von weiteren 2.000 flRh.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 11, fol. 23v f.=61v f. - NB: 1) Über das Steuerwesen unter KM vgl. Wiesflecker, Österreich im Zeitalter Maximilians I., 72 ff., 225 ff., 262 ff.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16220, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-15_3_0_14_4_0_394_16220
(Abgerufen am 19.04.2024).