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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an Landhofmeister, Marschall, Statthalter und Räte des Regimentes zu Innsbruck: (1) KM hat seinen Rat Heinrich Wolf von Wolfstal und dessen Erben für die nächsten drei Jahre zu Einnehmern aller extraordinari Einnahmen, Steuern, Jubeljahrgeld u.a. im Reich, in Italien, in den ober- und niederösterreichischen sowie burgundischen Ländern laut bestehendem Vertrag aufgenommen. - (2) KM hat Wolf mit allen seinen Ansprüchen, die er gegen KM hat, auf diese Einnahmen verwiesen und befiehlt dem Regiment zu Innsbruck, dem Wolf dabei keine Schwierigkeiten zu bereiten, sondern ihn nach Kräften zu unterstützen; sie sollen sich ihm laut beiliegender Kopie schriftlich verpflichten. Ynnsprugk 14. Marci 1502. - (3) (Nachschrift): Ein gleiches Mandat ging an den obersten Hauptmann, die Statthalter, Regenten und Räte der nö. Länder.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 255=281.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16216, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-14_6_0_14_4_0_390_16216
(Abgerufen am 28.03.2024).