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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM verleiht dem Mang von Heinburg, lerer der rechten, und Hieronymus Baldung einen Hof genannt Wegschaid samt allem Zubehör, österreichische Lehenschaft, unter den üblichen Bedingungen zu Lehen nach Landes- und Lehensrecht. - (1) Sie haben dafür nach der Hofkammerordnung die Hälfte des Wertes (als Antrittsgebühr = Anleit) an die Hofkammer zu entrichten. Ynnsprugk 13. Marcy 1502. - (2) (Nachschrift): Sigmund Schneidpöck und Hans Mader wird befohlen, obige Verleihung durchzuführen. Sie sollen den Hof samt Zubehör nach seinem Wert schätzen und den Schätzwert schriftlich der Hofkammer melden. Sie sollen den halben Teil (als Antrittsgebühr) einheben.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 307 f.=332 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16210, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-13_4_0_14_4_0_384_16210
(Abgerufen am 29.03.2024).