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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an die Brüder Georg und Heinrich Hge von Sachsen1), Landgfen zu Thüringen und Mgfen zu Meißen: (1) Weil KM jetzt seinen lange geplanten Türkenzug unternehmen will, über den die Hge zweifellos bereits aus KMs früheren Schreiben unterrichtet sind, fordert KM sie mit strengem Befehl auf, sofort einen ihrer trefflichsten Räte gerüstet zu KM zu schicken. Dieser Rat soll ein Jahr bei KM bleiben und bei der Durchführung des Türkenzuges das Beste und Nützlichste für KM, das Hl. Reich und die Christenheit beraten und handeln helfen. - (2) KM wird diesem Rat pro Pferd und Monat 10 flRh als Sold und (pauschalen) Schadenersatz bezahlen. - (3) Die Hge möge sich gutwillig und gehorsam erweisen, wie KM das von ihnen erwartet; KM wird sich für diesen besonderen Gefallen der Hge erkenntlich zeigen. Ynnsprug Mitwoch nach Letare 1502, Röm. 17. - HZ: P.r.p.s. - KV: A.m.d.r. prop. - SERNTEINER ss.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Verschlußsiegel): Dresden SächsHSA, loc 9321, Türkenkrieg 1502, fol. oder Nr 5. - LIT: 1) Über KMs Beziehungen zum sächsischen Haus vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., V, 35 ff.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16190, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-09_2_0_14_4_0_364_16190
(Abgerufen am 18.04.2024).