RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1
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KM nimmt den Peter von Winterthur zu seinem Schenk und Diener auf: (1) Für ältere Schulden und Forderungen verweist er ihn auf die Stadtsteuer der Stadt Frankfurt am künftigen Martinstag (11. November). - (2) KM bestellt Winterthur zu seinem Hofschenk mit zwei Pferden im Frieden und drei Pferden im Krieg; außerdem bekommt er einen Kellerschreiber und einen Kellerknecht zugeteilt. - (3) Winterthur soll pro Jahr 80 flRh Sold empfangen, desgleichen Liefergeld wie alle anderen officier. - (4) Er soll sich dafür wie bisher in allen Geschäften gebrauchen lassen. Wenn die Stadt Frankfurt die Verweisung auf die Stadtsteuer nicht annimmt, soll Winterthur nach seiner Rückkehr an den Hof mit 100 flRh entschädigt werden. Actum Ynnsprugk 8. Marcy 1502.
Überlieferung/Literatur
RE: Wien HKA, gb 12, fol. 105 f.=143 f.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI XIV,4,1 n. 16188, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-08_8_0_14_4_0_362_16188
(Abgerufen am 19.04.2024).