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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an alle Urbarleute und Holden im Fstm Kärnten: (1) KM hat mit dem Kg von Frankreich einen ewigen Frieden geschlossen, der den Erbländern von Nutzen sein wird. Als Haupt und Schützer der Christenheit plant KM zusammen mit den anderen christl. Kgen und Fsten, einen Zug gegen die Türken zu unternehmen, welche die Erbländer durch Raub, Brand, Verschleppung und Ermordung des christl. Volkes heimgesucht haben. Die Türken sollen die Christenheit und die österreichischen Länder, die ihnen nächst gelegen sind, nicht weiter überfallen und verwüsten können. - (2) Da KM seine eigene Person der Gefahr aussetzt, sollen auch alle anderen zur Hilfe bereit sein. Die große Anzahl des Kriegsvolkes, das KM für den Türkenzug braucht, erfordert eine große Summe Geldes, das aus den ordentlichen Einnahmen der Erbländer nicht zu gewinnen ist. - (3) Daher hat KM beschlossen, in seinen Ländern eine Urbarsteuer1) auf alle Urbarleute in Kärnten anzuschlagen und hat Jörg Waldenburger, Vizedom in Kärnten, befohlen, auf jede besetzte oder unbesetzte Hube oder Zulehen 4 s anzuschlagen und auf jede Keusche, =keutschen, je nach dem Vermögen des Inhabers mehr oder weniger. Es sollen Reiche und Arme herangezogen werden, jedoch so, daß ärmere ermäßigt werden. - (4) KM befiehlt dem Vizedom, den Urbarern und Amtleuten, obigen Befehl durchzuführen. Die Urbarleute mögen sich dieser Steuer für den Türkenzug zur Rettung von Seele, Leib und Gut nicht widersetzen. Ungehorsame sollen durch Pfändung zur Steuerleistung gezwungen werden. Ynnsprugk 7. Marcy 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 214v f.=243v f. - NB: 1) Über KMs Steuerpolitik vgl. Wiesflecker, Österreich im Zeitalter Maximilians I., 225 ff., 262 ff.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16177, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-07_4_0_14_4_0_351_16177
(Abgerufen am 20.04.2024).