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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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Der venezianische Gesandte Zaccaria Contarini berichtet der Signorie von Venedig vom Königshof: (1) Gestern gab es lange Verhandlungen zwischen KM und den frz. Gesandten1). Zu den Vermittlern gehörte aber der spanische Gesandte nicht mehr, da er mit den Franzosen wegen des Kgrs Neapel starke Differenzen hat. Die Franzosen unterstützen die Gegner der Spanier in Unteritalien, und der spanische Gesandte machte den Franzosen große Vorwürfe. Sie entgegneten, daß diese Vorfälle sicher nicht im Sinne des Kgs von Frankreich liegen, sondern auf einige Hauptleute zurückzuführen sind. Die Gesandten haben deswegen auch sofort nach Frankreich geschrieben. - (2) Zur Investitur mit Mailand erklärte sich KM unter der Bedingung bereit, daß der Kg von Frankreich alle Mailänder Flüchtlinge wieder in Gnaden aufnimmt und in ihren Besitz einsetzt. KM will seine Vertreter mit den Gesandten nach Frankreich schicken, um dies alles durchzusetzen. Die Investitur und die Privilegien sollen erst verliehen werden, wenn die Rückstellung der Güter an die Mailänder Flüchtlinge erfolgt ist, und wenn KM das Geld (=Belehnungstaxe) vom Kg von Frankreich bekommen hat. - (3) Was Ludovico und Ascanio Sforza betrifft, vor allem die Art und Weise ihrer Freilassung, überläßt KM dem Kg von Frankreich. KM ist sicher, daß die verwandtschaftlichen Verhältnisse (Ludovico Sforza ist Onkel der Kgin Bianca Maria) berücksichtigt werden, so daß er damit zufrieden sein kann. - (4) KM hat zunächst die Anordnung gegeben, die Investitur vorzunehmen. Aber als die Gesandten auf die Zeremonie warteten, kam Gf (Eitelfriedrich) von Zollern mit Begleitung und sagte ihnen, sie müßten die Investitur in der von KM gewünschten Form erbitten. Die Gesandten forderten nämlich die Belehnung für die männlichen und weiblichen Nachkommen des Kgs von Frankreich; diese Form der Investitur lehnte KM ab. Die Belehnung sollte nur für den Kg von Frankreich persönlich gelten und nach dessen Tod in dispositione iuris (nach der Rechtslage) entschieden werden. Ex Inspruch 7. Martij 1502.

Überlieferung/Literatur

RE (ital. Bericht): Venedig BNM, MSS ital, class VII, Nr 990, colloc 9582, fol. 162 ff. - LIT: 1) Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., III, 80 ff., 92 ff., 99 ff., 468 ff. (dort weitere Literatur und Quellen).

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16174, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-03-07_1_0_14_4_0_348_16174
(Abgerufen am 25.04.2024).