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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an Bürgermeister und Rat der Stadt Köln1): Zwischen Ebf Hermann und der Stadt Köln besteht Streit, den KM an sich gezogen hat, um ihn gütlich beizulegen; wenn dies nicht möglich ist, will KM als Röm. Kg handeln, damit ihm und dem Reich an der Obrigkeit und keiner der Parteien an ihren Rechten etwas entzogen wird. - KM gebietet der Stadt, auf Suntag nach dem Suntag Cantate (1. Mai) ihre bevollmächtigten Vertreter an KMs Hof zu senden, wo auch der Ebf seine Anwälte haben wird. In der Zwischenzeit sollen der Ebf und die Stadt nichts gegeneinander unternehmen. Phintztag nach Inuocauit 1502.

Überlieferung/Literatur

KONZ-RE (Ppr, gleichzeitig): Wien HHSA, ma 6b/1, fol. 219. - LIT: 1) Über die Kölner Fehde vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., V, 103 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16070, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-02-17_1_0_14_4_0_241_16070
(Abgerufen am 29.03.2024).