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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an Frhn Kaspar von Mörsberg betreffend die Rücklösung der Hft, Schloß und Stadt Belfort: (1) Kaspar Frh zu Mörsberg und Beffort, oberster Hauptmann und Landvogt im Elsaß, hat KM zugestanden, Hft, Schloß und Stadt Belfort samt Zubehör, die er zunächst pfandweise innehatte, dann als Lehen verliehen erhielt, innerhalb einer bestimmten Zeit wieder zurückzulösen. - (2) Wenn diese Rücklösung nicht innerhalb einer gewissen Zeit erfolgt, sollen Hft, Schloß und Stadt Belfort dem Mörsberg erblich zustehen. Aber er hat KM zu Gefallen abermals zugestanden, daß nach seinem Tod KM und dessen Erben Belfort zurücklösen dürfen. - (3) KM gewährt Mörsberg die besondere Gnade, daß nach dessen Tod dessen Erben männlichen Geschlechtes die Hft Belfort samt zugehörigen Ämtern nicht abgelöst wird, bevor nicht der Pfandschilling von 4.000 flRh und das Baugeld, das bis zur Ablösung nachweislich verbaut wurde, zurückgezahlt sind. Außerdem dürfen die männlichen Erben Namen, Titel und Wappen Belfort weiterhin führen wie wir sy dann vormals darauf gefreit haben. Actum Ynnsprugk 16. February 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 26v f.=66v f.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16063, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-02-16_3_0_14_4_0_234_16063
(Abgerufen am 20.04.2024).