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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an Jörg Waldenburger, Vizedom in Kärnten, wegen der neuen Urbarsteuer gegen die Türken: (1) KM hat allenthalben in den österreichischen Ländern eine Urbarsteuer einzuheben befohlen. J. Waldenburger soll auf die Urbarleute und Holden seines Vizedomamtes diese Steuer zu KMs Handen einheben und der vynanntz camer darüber berichten. - (2) Waldenburger soll auf diese Urbarsteuer keinerlei Zahlungsanweisungen annehmen, ausgenommen Anweisungen der Finanzkammer, die von KM selbst, vom burgundischen Schatzmeister Johann Bontemps, vom Sekretär Blasius Hölzl oder vom Buchhalter Jakob Villinger unterzeichnet und mit KMs Siegel beglaubigt sind. Wenn Waldenburger ohne diese Anweisung etwas ausgibt, wird ihm dies bei der Abrechnung nicht anerkannt. Actum Ynnsprugk 14. February 1502. - (3) (Nachschrift): Ähnliche Mandate unter dem gleichen Datum ergingen an Leonhard von Ernau Vizedom in Steiermark, an Hans Mader Verweser des Vizedomamtes unter der Enns und an Jörg Sigharter Verweser des Vizedomamtes ob der Enns.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 196 f.=225 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16057, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-02-14_3_0_14_4_0_228_16057
(Abgerufen am 28.03.2024).