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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an den Kardinal-Legaten Raimund Peraudi: (1) KM will Bf Melchior von Brixen nach Augsburg zum Kardinal schicken. Auch Peraudi möge sich dorthin begeben; hernach möge er zu KM kommen und mit diesem beraten. Peraudi hat KM aber mitgeteilt, daß er zum Kfsten (Ebf Berthold) von Mainz reisen will. - (2) KM, der mit dem Geld des Jubelablasses den Türkenzug beginnen will, befürchtet, daß in der Fastenzeit an Ablaßgeldern fast nichts und auch nachher viel zu wenig eingenommen wird. Daher befahl KM, daß der Jubelablaß in ganz Deutschland in der Weise verkündet wird, wie dies im beigelegten Zettel enthalten ist. - (3) KM fordert Peraudi auf, die auf dem Zettel angeführten Bfe zu Kommissaren zu ernennen und zu bevollmächtigen, in ihren Sprengeln selbst oder durch Vertreter den Jubelablaß zu verkünden. Bei der Verkündung und Einsammlung des Geldes soll nach der vom Nürnberger Regiment beschlossenen Ordnung vorgegangen werden; nur soll das, was im Namen des Regimentes geschehen sollte, kraft kgl. Autorität gemacht werden. - (4) Peraudi möge die Kommissionen, Bullen und Mandate nach Erhalt dieses Briefes ausfertigen und durch eigene Boten den Bfen von Brixen, Straßburg und Speyer und mit dem kgl. Boten nach Augsburg zu KM schicken lassen. Wird dies durch lange Beratungen hingezogen, so vergeht die Fastenzeit und das Jubeljahr kann nicht in der vorgesehenen Ordnung gefeiert werden. Peraudi möge bedenken, welchen Schaden ein Sieg der Türken der gesamten Christenheit bringen würde. - (5) Wenn Peraudi für die Sprengel andere Kommissare eingesetzt hat, so möge er diese zurückziehen, damit nach der Ordnung vorgegangen wird. Hat Peraudi die Kommissionen, Bullen und Mandate verschickt, so möge er eilends, ohne noch mit jemandem (Kfst von Mainz) zu verhandeln, zu KM kommen. - (6) KM hat dem Ebf von Mainz und dem Nürnberger Regiment geschrieben, sie sollen sich nicht in diese Angelegenheiten einmischen und die Verkündigung des Jubelablasses nicht behindern. - Peraudi möge zum Wohl des katholischen Glaubens, der gesamten Christenheit und KMs handeln und nicht für jene arbeiten, die Hindernisse in den Weg stellen. In oppido nostro Innsprugk pridie Idus Februarii 1502, Rom. 16. Hung. 12. - HZ: P.r.p.s. - KV: A.m.d.r. prop. - SERNTHEIN.

Überlieferung/Literatur

ED: Mehring, Peraudi als Ablaßkommissar, 396 ff., Nr 5 (aus zeitgenössischen Drucken in "Stadtarchiv Ulm 410/391b", und in "German. Museum, Nürnberg, Mandate 6722" sowie in "Staatsarchiv Stuttgart, Papst und Kardinal, Nr 3"). - LIT: Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., III, 39 ff., 49 f.; Mehring, Peraudi als Ablaßkommissar, 358 f.; Filek-Wittinghausen, Maximilian 1502, 71 f., 76 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16048, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-02-12_1_0_14_4_0_218_16048
(Abgerufen am 16.04.2024).