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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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Verpflichtungserklärung der Räte von KMs Hofrat zu Innsbruck gegenüber Jörg Gossembrot: (1) KM hat zum Unterhalt des Hofes, der Regimente, des ganzen Staatswesens, der nö. Länder und zum Vorteil für Land und Leute mit seinem Rat Jörg Gossembrot einen Vertrag auf drei Jahre abgeschlossen, wonach Gossembrot alle Einnahmen der nö. Länder zur Bewältigung der Ausgaben zustehen sollen. - (2) NN erklärt für sich und seine Nachkommen, daß er diesen Vertrag gehorsam und gutwillig angenommen und Gossembrot versprochen hat, alle Punkte und Artikel einzuhalten, nichts dagegen zu unternehmen, sondern den Vertrag mit besten Kräften zu unterstützen. Actum vt supra (= Insprugkh Freitag nach Suntag Esto michi (!) 1502. - (3) (Nachschrift): Diese Verpflichtungserklärung wurde verschickt an Wolfgang Gf zu Fürstenberg, Jakob Windischgrätz, Dr. Johann Schad, Wilhelm von Lichtenfels, Eitelfriedrich Gf zu Zollern und Johann Storch.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 240v f.=269v f. - LIT: Über die Gossembrot Verträge vgl. Wiesflecker, Österreich im Zeitalter Maximilians I., 243 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16046, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-02-11_1_0_14_4_0_216_16046
(Abgerufen am 19.04.2024).