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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Hofkammer) an Leonhard von Ernau, Vizedom in der Steiermark, betreffend Gewährung eines Darlehen von 1.000 flRh durch Christoph Flednitzer, Pfleger zu Klamm: (1) L. von Ernau soll den Chr. Flednitzer vorladen und ihm zunächst folgende Verschreibung vorlegen: er soll KM 1.000 flRh darleihen und dafür das Schloß Klamm (am Semmering / Niederösterreich) sein Leben lang besitzen. Sofern Flednitzer keinen ehelichen Leibeserben hat, soll das Schloß nach seinem Tod KM heimfallen. - (2) Wenn Flednitzer darauf nicht eingeht, soll ihm Ernau eine andere Verschreibung vorschlagen, daß er KM die 1.000 flRh vorstreckt und dafür jährlich 50 flRh Zinsen (=5%) erhält. Ernau soll dieses Darlehen von 1.000 flRh sofort dem (Büchsenschmied) Sebold Pögel1)am Terl (Thörl) übergeben, damit dieser in seiner Arbeit nicht aufgehalten wird. - (3) Falls das Darlehensgeschäft mit Flednitzer nicht zustande kommt, möge Ernau die beiden Verschreibungen an die Hofkammer zurücksenden. Insprugkh 9. February 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 11, fol. 13v=41v. - LIT: 1) Loehr, Thörl, 20 ff., 44 ff.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16040, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-02-09_2_0_14_4_0_209_16040
(Abgerufen am 28.03.2024).