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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Hofkammer) an Jörg Gossembrot betreffend Zinsen von den Sachsenschulden1): (1) Die Hge Jörg und Heinrich zu Sachsen sind mit den Zinsen von ihrem Guthaben auf den Aufschlag von Engelhartszell verwiesen, wovon eine Rate vergangene Ostern fällig war und die nächste Rate kommende Ostern fällig wird. - (2) Die Hge haben deswegen eine Botschaft an KM geschickt, mit der vereinbart wurde, daß Gossembrot ihre Ansprüche auf andere Weise abgelten wird. KM befiehlt J. Gossembrot, er möge sich bei den Kaufleuten oder auf andere Weise bemühen, die Hge von Sachsen bis kommende Ostern zufriedenzustellen, damit KM von ihnen nicht weiter heimgesucht wird. Insprugkh 9. February 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 11, fol. 12=40. - LIT: 1) Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., IV, 447 und V, 82 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16039, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-02-09_1_0_14_4_0_208_16039
(Abgerufen am 28.03.2024).