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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an Hieronymus Engelhart, seinen Aufschläger an der vnndern vnd obern Terfys (Tarvis): (1) KM hat Engelhart zum Einnehmer seiner Aufschläge an der unteren und oberen Tarvis eingesetzt und befiehlt ihm sehr streng, die Einnahmen treu zu verwalten. - (2) Engelhart soll alle geschefft (Zahlungsanweisungen), die nach der Ordnung der Hofkammer an Simon Krell, Pfleger zu Oberdrauburg, als Verwalter aller Aufschläge zu gehen haben, an diesen bezahlen. - (3) Engelhart soll dem Jörg Gossembrot oder dessen Stellvertreter Hans von Stetten, Kammermeister der nö. Länder, bei der Vollziehung des Niederösterreichischen Vertrages (Nr 15842), den KM zum Vorteil seiner Länder abgeschlossen hat, gehorsam sein und mit ihnen zu den üblichen Zeiten abrechnen. Was er ohne oder gegen deren Befehl tut, soll ihm bei der Abrechnung nicht anerkannt werden. Actum Ynnsprugk 5. February 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 13v f.=54v f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16025, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-02-05_5_0_14_4_0_193_16025
(Abgerufen am 28.03.2024).