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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Hofkammer) an Jörg Gossembrot betreffend Hofkleidung: (1) KM hat mit J. Gossembrot jüngst den Niederösterreichischen Vertrag für drei Jahre abgeschlossen, der für den Hof die Versorgung von 200 Personen und 200 Pferden vorsieht, wie dies der stat (Personalstand)1) ausweist. Für zwei Hofkleider pro Person und Jahr sind 10 flRh vorgesehen, was 2.000 flRh pro Jahr ausmacht. - (2) Aber zu diesen 200 Personen kommen 53 officier (leitende Beamte), die aufgrund des Vertrages KMs Tafel zugeordnet sind und auch Hofkleidung erhalten. Daher mußte KM seine Berechnung ändern und für zwei Hofkleider pro Jahr sollen nur 8 flRh bezahlt werden. - (3) KM befiehlt, daß für die 253 Personen pro Jahr je 8 flRh für zwei Hofkleider gegeben werden sollen, was insgesamt 2.024 flRh ausmacht. Da aber im Niederösterreichischen Vertrag nur 2.000 flRh dafür vorgesehen sind, sollen die zusätzlichen 24 flRh, die für drei Jahre 72 flRh ausmachen, aus den Einnahmen der nö. Länder gesondert bezahlt werden. Im übrigen soll der Niederösterreichische Vertrag unverändert in Kraft bleiben. Innsprugkh 5. February 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 11, fol. 12v=40v. - LIT: 1) Über Personalstand und Bekleidung des Hofes vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., V, 380 ff., 758 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16023, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-02-05_3_0_14_4_0_191_16023
(Abgerufen am 19.04.2024).