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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Hofkammer) an Georg Gossembrot: (1) KM hat am 3. Jänner 1502 mit seinem Rat G. Gossembrot den Niederösterreichischen Vertrag (Nr 15842) für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen: demnach soll G. Gossembrot zur Erhaltung des Hofes und zur Finanzierung der ordinari Ausgaben drei Jahre lang pro Jahr KMs Pfennigmeister Sebastian Hofer 47.400 flRh durch Hans von Stetten, den Kammermeister der nö. Länder, auszahlen lassen. - (2) KM hat die folgenden ordinari partien, nämlich die Lichtkammer mit 1.600 flRh, die cantorey mit 2.500 flRh, dazu die partien des Fouriers, des Kaplans, der tappisserey, des Stalles und der Wäscherei, die zum Unterhalt auch noch Ehrungen wie goldene Ringe, Seidengewand etc. erhalten, mit 1.000 flRh berechnet, was insgesamt 5.100 flRh ausmacht und in den obgenannten 47.400 flRh nicht inbegriffen ist. - (3) KM hat sich mit G. Gossembrot in weiteren Verhandlungen dahin geeinigt, daß die obgenannten 5.100 flRh Hans von Stetten, der Kammermeister der nö. Länder, aus den Einnahmen seiner Länder zusätzlich zu den 47.400 flRh alljährlich bezahlen soll, damit die obegnannten partien erhalten werden können. Alle anderen Artikel des Niederösterreichischen Vertrages sollen unverändert in Kraft bleiben. Innsprugkh 4. Februarij 1502, Röm. 16. Hung. 12.

Überlieferung/Literatur

RE: Innsbruck TLA, Hs 303, fol. 18 f. - RE: Wien HKA, gb 11, fol. 11 f.=39 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 16017, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-02-04_2_0_14_4_0_185_16017
(Abgerufen am 28.03.2024).