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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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Peter von Wintertawr gibt KM eine bedingte Quittung für die Stadtsteuer1) von Frankfurt: (1) KM übergab durch seinen Pfennigmeister Sebastian Hofer dem Peter von Winterthur als Vergütung für alte Forderungen eine Quittung auf die gewöhnliche Stadtsteuer der Stadt Frankfurt, die 928 flRh, 2 turnis und 1 alten Haller beträgt. - (2) Falls Winterthur diese Summe von der Stadt Frankfurt ausbezahlt erhält, sagt er KM und dessen Erben von allen Schulden quitt und ledig; falls er diese Summe nicht bekommt, ist diese Quittung für ihn nichtig und KM soll ihn auf andere Weise zufriedenstellen. Ynnsprugk 20. January 1502. - (3) (Nachschrift): Obige Quittung soll Sebastian Hofer in sein emphang vnd ausgab stellen.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 229v=258v. - LIT: 1) Über die Steuern der Reichsstädte vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., V, 573.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15945, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-20_3_0_14_4_0_112_15945
(Abgerufen am 25.04.2024).