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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Hofkammer) erläßt ein Mandat betreffend die Reform der Münzprägung1) zu Hall (in Tirol): (1) Seit dem Tod wld Ehg Sigmunds von Tirol (+ 1496) ließ KM in der Haller Münze nur Sechser und keine Kreuzer noch Vierer prägen. Die Sechser wurden fast völlig aus dem Land ausgeführt, dann gebrochen und anderswo vermünzt. Dadurch enstand im Lande großer Mangel an Münzen. - (2) KM hat über Forderung der Landschaft der Gft Tirol, auf Rat seiner Räte und zum Wohl der Landschaft beschlossen, künftig in Hall keine Sechser, sondern bis auf Widerruf nur Kreuzer und Vierer schlagen zu lassen, und zwar nach Grad und Korn, wie sie vormals in Hall geprägt wurden. - (3) KM befiehlt seinem Münzmeister zu Hall Bernhard Behaim, fortan nur Kreuzer zu prägen; und zwar kommen in eine gemischte Mark 81/2 Lot Feinsilber und auf 1 Lot Wiener Gewicht gehen 17 Kreuzer. - (4) Der Münzschreiber soll die Münze von Zeit zu Zeit auf der Waage prüfen und soll in einer verschlossenen Büchse einige Proben von Kreuzern und Vierern verwahren. Eine Mark Silber schwarzer Brand und Wiener Gewicht soll 8 flRh 15 kr ergeben; 1 flRh soll 60 kr ergeben. - (5) Die Einnahmen und Ausgaben der Münze sollen alljährlich über Aufforderung auf der Raitkammer in Innsbruck abgerechnet werden. Der Münzmeister soll jährlich 300 flRh Sold erhalten. Münzschreiber, stempelgraber und Münzer zu Hall sollen wie KMs Kammerleute und Hofgesinde behandelt werden und die gleichen Ehren und Freiheiten genießen. Actum Ynnsprugk 15. January 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 166 f.=194 f. - RE: Innsbruck TLA, bek 1502-1505, fol. 51v f. - NB: Vgl. dazu auch das folgende REG. - LIT: 1) Egg-Pfaundler, Maximilian I. und Tirol, 98 ff.; Wiesflecker, Österreich im Zeitalter Maximilians I., 318 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15920, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-15_1_0_14_4_0_87_15920
(Abgerufen am 28.03.2024).