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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM verschreibt dem Franciscus de Montibus1) die Hauptmannschaft Pordenone: (1) KM überträgt ihm Hauptmannschaft, Schloß und Stadt Pordenone samt Zubehör, allen Hoheits- und Nutzungsrechten, wie sie bisher Jörg Moisse innehatte; er soll alles pflegweise und auf Abrechnung verwalten und dafür jährlich 1.000 flRh Burghut erhalten, außerdem einen Bauhof und weitere kleinere Einnahmen nutzen. - (2) De Montibus soll Schloß und Stadt wohl behüten, eine (ungenannte) Anzahl gerüsteter Pferde halten und KM allzeit gewertig sein. Wenn ihn KM bei Hofe oder anderwärts braucht, soll er sich aus seiner Burghut versorgen und kein Liefergeld erhalten. - (3) Er soll die fälligen Steuern, Zinse, Pönen etc. regelmäßig einheben und alle Überschüsse an den Vizedom von Krain abliefern. Bauarbeiten dürfen ohne Erlaubnis KMs nicht durchgeführt werden. Hauptmannschaft und Stadt sind KM stets offenzuhalten und über Aufforderung zurückzustellen. Die Untertanen dürfen nicht mehr als bisher belastet werden; alles andere zu den genannten üblichen Bedingungen. Actum Ynnsprugk 12. Januarij 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 2 ff.=43 ff. - LIT: 1) Stelzer, Maximilian Kurie, 179 ff.; Höflechner, Gesandte, 58, 295 ff.; Naschenweng, Beiträge Diplomatie, III, 82 f.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15901, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-12_3_0_14_4_0_68_15901
(Abgerufen am 19.04.2024).