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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Innsbrucker Regiment) an Friedrich Has, Landrichter zu Gries und Bozen: (1) Der Landrichter hat wegen der atzung (Verpflegung) der gefangenen Münzfälscher1), =so die valsch muntz gemacht haben, an das Innsbrucker Regiment geschrieben. - (2) KM befiehlt, die Gefangenen laut KMs früherem Befehl auf ihre Urfehde hin aus dem Gefängnis zu entlassen, weil sie die Verpflegung nicht bezahlen können. 7. January 1502, Röm. 16.

Überlieferung/Literatur

RE: Innsbruck TLA, eub 1502, fol. 226. - LIT: 1) Über die Behandlung von Gefangenen vgl. Wiesflecker, Österreich im Zeitalter Maximilians I., 252 f. Die Entlassung von Münzfälschern zwecks Einsparung von Gefängniskosten fällt immerhin auf.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15873, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-07_4_0_14_4_0_40_15873
(Abgerufen am 28.03.2024).