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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Raitkammer in Innsbruck) an alle Hauptleute, Gfen, Frhn etc. und an alle Pfleger, Landrichter, Amtleute und Untertanen: (1) Ungeachtet der wiederholten Befehle KMs und gegen alle Privilegien und Freiheiten der Landschaft der Gft Tirol werden imer wieder fremde Weine ein- und durchgeführt. - (2) KM befiehlt noch einmal allen und jedem streng, keine fremden Weine ein- oder durchzuführen, die außerhalb des Landes Tirol, auch solche die vnnder vnd neben Triennt wachsen. Verbotene Weine sollen beschlagnahmt werden und halbteils den Beamten, halbteils dem Landesfürsten verfallen sein. Ynnspruck ut supra (=an der Hl. Dreyer Kunigen tag 1502).

Überlieferung/Literatur

RE: Innsbruck TLA, kb 1502/X/25, fol. 22 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15868, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-06_4_0_14_4_0_35_15868
(Abgerufen am 28.03.2024).