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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM (=Hofkammer) an Jörg Gossembrot betreffend Durchführung des (Oberösterreichischen) Vertrages (Nr 12393): (1) KM hat mit J. Gossembrot einen Vertrag auf drei Jahre abgeschlossen, wie es mit den Einnahmen und Ausgaben der inneren und vorderen Lande der Gft Tirol gehalten werden soll. Alle Quittungen über Ausgaben und Einnahmen sollten auf Gossembrot lauten; dies ist bisher nicht geschehen. Alle Quittungen seit Anfang dieses Vertrages wurden auf den Kammermeister zu Innsbruck ausgestellt. - (2) KM hat befohlen, daß künftig bis zum Ende dieses Vertrages der Kammermeister alle Einnahmen und Ausgaben laut Ordnung der Kammer tätigen soll und daß auch alle Quittungen an den Kammermeister gehen und durch ihn verrechnet werden, so daß J. Gossembrot damit nichts zu tun haben soll. - (3) Was aber J. Gossembrot zum Unterhalt des Vertrages aufbringt und dem Kammermeister übergibt, das soll Gossembrot gegen Quittung zurückerhalten und ausgeben, so daß Einnahmen und Ausgaben durch J. Gossembrot geschehen (und der Kammermeister darüber Buch führt), so daß sich an den Artikeln des bisherigen Vertrages nichts ändert. Ynnsprugk 4. January 1502.

Überlieferung/Literatur

RE: Wien HKA, gb 12, fol. 165=193.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15855, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-04_6_0_14_4_0_20_15855
(Abgerufen am 18.04.2024).