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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,4,1

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KM an Regiment und Raitkammer zu Innsbruck: (1) KM hat mit Georg Gossembrot1), Rat und Pfleger zu Ehrenberg, auf drei Jahre und ein quotember (ein Vierteljahr) einen Vertrag geschlossen, wie es mit dem Einnehmen und Ausgeben aller Renten, Nutzungen und Gülten KMs in den inneren und vorderen Landen der Gft Tirol gehalten werden soll. - (2) KM hat aber seit Beginn des Vertrages bis heute etliche Zahlungsbefehle an die Raitkammer und auch an Amtleute und auch an Gossembrot selbst ausgehen lassen, was sich auf eine stattliche Summe beläuft, und außerdem der Stadt Konstanz 2000 flRh und dem Kammergericht in Nürnberg 1000 flRh verordnet und darüberhinaus noch 6000 flRh für seinen Bedarf an sich genommen; das alles, damit KM den (nieder-)österreichischen Vertrag (mit Gossembrot) umso besser abschließen kann. - (3) Da diese Summe aber Gossembrot für den Unterhalt des Regiments und der Raitkammer und andere Verpflichtungen fehlt, befiehlt KM, bei Gossembrot zu erreichen, daß er die genannten Summen vom Hauskammeramt oder auf anderem Weg aufbringt, damit der Vertrag nicht zerrüttet werde; sie sollen Gossembrot, wenn notwendig, für diese Ausgaben bei der Landschaft entschuldigen. Ynsprugk 4. Januarij 1502. - HZ: P.r.p.s. - KV: Visa in consilio camere. - P(aul) von Liechtenstain, Blasi(us) Holtzl. - R(e)g(istra)ta J(akob) Villinger.

Überlieferung/Literatur

RE: Innsbruck TLA, gvh 1502, fol. 85. - LIT: 1) Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., V, 240 ff., 711 ff. (dort weitere Literatur und Quellen).

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,4,1 n. 15851, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1502-01-04_2_0_14_4_0_16_15851
(Abgerufen am 28.03.2024).