RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2
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KM und die Reichsstände haben auf dem vergangenen Augsburger Reichstag beschlossen, durch ein edictum publicum allen Reichsständen zu gebieten, die Zigeuner, welche für den Feind Christi (Türken) die christlichen Länder ausspähen, bis kommende Ostern aus allen deutschen Ländern auszuweisen. KM (=Reichsregiment) befiehlt den Zigeunern, bis kommende Ostern (11. April) alle deutschen Länder für immer zu verlassen, und gebietet allen Kfsten etc., in Hinkunft keine Zigeuner auf deutschem Boden zu dulden. Zigeuner, welche dieses Mandat nicht befolgen, sollen vogelfrei sein.
Überlieferung/Literatur
KONZ? (Ppr): Wien HHSA, ma 5b=10, fol. 51 f. -- NB: Das undatierte Stück hängt sachlich und formal mit den beiden vorhergehenden Stücken eng zusammen; daher die Datierung.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI XIV,3,2 n. 14579, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1500-11-10_3_0_14_3_2_1845_14579
(Abgerufen am 30.05.2023).