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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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KM (=Reichsregiment) hat gemäß dem Abschied des ersten Wormser Tages (1495) Gotteslästerung und freventliches Schwören bei schweren Strafen verboten (Nr 2256). Dieses Mandat ist bisher kaum eingehalten worden. Daher hat KM mit den Reichsständen auf dem Augsburger Tag beschlossen, das hier wörtlich inserierte Mandat zu erneuern und einzuschärfen. KM befiehlt, das Mandat zu verkünden, für dessen Einhaltung zu sorgen und die Übertreter zu bestrafen. -- Die hierinn trotz kgl. Verwarnung ungehorsame Obrigkeit soll entsprechend den zu Augsburg beschlossenen Reichsordnungen bestraft werden. KM siegelt. Nuremberg 10. Nouember 1500, Röm. 15. Hung. 11.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr): Wien HHSA, ma 5b=10, fol. 21 f. -- LIT: Friedhuber, Maximilian 1500, 84 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 14577, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1500-11-10_1_0_14_3_2_1843_14577
(Abgerufen am 29.03.2024).