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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Die Statthalter und Räte in Altkirch an die Regenten in Freiburg: Ihr oberster Feldhauptmann und kgl. Hofmarschall Gf Heinrich von Fürstenberg wurde mit allem Kriegsvolk von KM, dessen Räten und den Hauptleuten und Räten des (Schwäbischen) Bundes zu einem Unternehmen im Hegau angefordert. Welche Beschwernis durch diesen Abzug, der alle schreckt, dem Land (Sundgau, Elsaß) aufgebürdet wurde, ließ Gf Heinrich gestern (28. Mai) durch die Statthalter und Räte zu Altkirch aufzeigen. -- Gestern und heute kamen insgesamt acht glaubwürdige Warnungen, welche die Statthalter und Räte zu Altkirch an Gf Heinrich weitergeleitet haben, wie die Regenten in Freiburg aus beiliegenden Abschriften ersehen können; ihre gleichzeitige Bitte, im Land zu bleiben, weil die Feinde mit 5.000-6.000 Mann heranziehen, schlug der Gf ab, weil er das nicht in Ehren verantworten könne. Heute schrieben ihm die Statthalter und Räte zu Altkirch erneut, daß die Feinde in drei Stunden, von wo sie wollen, ins Land einfallen und es brandschatzen können. Aber Gf Heinrich wollte nicht die (ganze burgundische) Garde in der Nacht in der Nähe des Feindes lagern lassen, weil sie kein Geld bekommen hat, und hat 600 (in KOP 2: 500) Reiter (der Garde) neben den Mannschaften aus Straßburg, Colmar und Schlettstadt und anderen Reichsstädten mit sich hinauff (nach Waldshut) geführt; auch der Rest der (unbezahlten) Garde wird abziehen und Schaden anrichten, womit das Land von Truppen entblößt ist. Cunradt Schütz beklagt sich mit Recht über den Geldmangel, hat er doch für den Unterhalt der freien Knechte und der Ritterschaft für 14 Tage 2.400 flRh (in KOP 2: 3.400 flRh) aufgebracht, deren Rückzahlung in acht Tagen ihm von Gf Heinrich zugesagt war; wenn ihm die Regenten in Freiburg nicht mit 100 flRh aushelfen, muß auch er abziehen. -- Die Freiburger Regenten sollen bei KM wirken, daß das Land nicht im Stich gelassen wird; die Statthalter und Räte in Altkirch haben nämlich auf ihre mehrmaligen Schreiben so wenig Antwort erhalten, daß sie Ursache hätten, gar nicht mehr zu schreiben, sondern als entschuldigt zu gelten. Datum vast eylenndts eylenndts (!) v(igil)ia Corporis Christo 1499. -- Stathalter vnnd rete yetz zu Alltkirch versambt etc.

Überlieferung/Literatur

2 KOP (Ppr, gleichzeitig): Innsbruck TLA, ma I/41, fol. 207 und 268. -- NB: Zu den angesprochenen Warnungen vgl. die Nrn 13337-13339 und 13348.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13346, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-05-29_3_0_14_3_2_548_13346
(Abgerufen am 28.03.2024).