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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Die Feldhauptleute, Hofmarschall Gf Heinrich von Fürstenberg und Friedrich Kappeller, an die Statthalter und Räte zu Freiburg: Es wäre gut, wenn Gf Heinrich mit den freien Knechten, den Fußknechten und den Reitern der Städte Straßburg, Colmar und Schlettstadt sowie 500 Reitern der (burgundischen) Garde hinaufzöge, um daoben (=Bodenseegebiet) die geplante Schlacht schlagen zu helfen. Wenn die Statthalter und Räte zu Freiburg dafür sind, mögen sie Gf Heinrichs Bruder Gf Wolfgang verständigen, daß Gf Heinrich kommenden Donnerstag (30. Mai) in Waldshut sein und dort weiteren Bescheid erwarten wird. Kappeller würde mit den Reitern des Bfs von Straßburg, den (verbleibenden) 600 Reitern der Garde und den Herrn, Rittern, (Edel-)Knechten und 1.000 (Fuß-)Knechten der Landschaft hierbleiben. Wenn die Statthalter jene 1.000 Knechte, die sie auf Gf Heinrichs frühere Bitte aus dem Breisgau nach Rheinfelden legen sollten, hierher schicken, will auch Kappeller etwas unternehmen. -- Wenn die Statthalter diesen Plan ablehnen, sollen sie das auch Gf Wolfgang mitteilen und die 1.000 Knechte nach Rheinfelden beordern. -- Wenn Gf Heinrich hinaufzieht, wird er 2.000 Mann zu Roß und zu Fuß, vier Steinbüchsen und 12 Schlangen (=Geschützart) heranführen. Geben mit eyl zu Alltkirch an st. Vrbanus tag zwischen 10 vnnd 11 vren vor mittag 1499. -- HAINRICH graf zu FÜRSTENBERG hofmarschalck etc. vnnd FRIDRICH CÄPPELLER ritter, veldhawbtleut.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr, gleichzeitig): Innsbruck TLA, ma I/41, fol. 197. -- NB: Die Statthalter und Räte in Freiburg haben dieser Kopie, die sie, wie das Datum Freyburg vmb 2 vr nach mitternacht Samßtag st Vrbans tag 1499 zeigt, unverzüglich an Gf Wolfgang von Fürstenberg sandten, angefügt, daß sie Gf Heinrich geantwortet haben, am kommenden Donnerstag (30. Mai) gewiß in Waldshut zu sein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13318, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-05-25_6_0_14_3_2_520_13318
(Abgerufen am 29.03.2024).