RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2
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KM (=KMs Statthalter und Räte) an die Stadt Freiburg im Breisgau: Vor kurzem erließ KM durch seine Statthalter und Räte in Freiburg eine Verteidigungsordnung gegen die Schweizer, damit diese nicht in den Schwarzwald oder den Breisgau kommen. Bei dieser eilenden Hilfe ist die Stadt Freiburg auf 300 Man angeschlagen, die sie auf das Läuten der Sturmglocken hin sofort bestens gerüstet dem kgl. Hauptmann dieses Landes (Breisgau), Frhn Matthias von Carstelbarth (Castelbarco), zu schicken hat. -- Eine gleiche Ordnung wurde auch für das Elsaß und den Sundgau erlassen. Freyburg im Brisgew Montag in den Phingstfeyrtagen 1499, Röm. 14. Hung. 10. -- KV: C.d.r. prop. -- MATHIAS WURM secretarius ss.
Überlieferung/Literatur
ED: UB Freiburg 2, II, 661 ff.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI XIV,3,2 n. 13286, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-05-20_1_0_14_3_2_487_13286
(Abgerufen am 23.04.2024).