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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Gf Adolf von Nassau, Statthalter (von Geldern und Zutphen), Frh Georg von Thurn und Schatzmeister Jean Bontemps, Herr zu Salins, berichten KM vom Brüsseler Tag: Gestern erhielten sie Botschaft, daß die Franzosen die Fsten, die für KM in Geldern sind, überfallen wollen. Als sie das Ehg Philipp mit dem Hinweis mitteilten, daß er wisse, was KM zur Eroberung Gelderns vorhabe und wie dieser es aufnehmen würde, wenn der Ehg den Franzosen Durchmarsch gewähre, antwortete Ehg Philipp, daß auch er von den Franzosen Botschaft hat, ihnen aber sofort durch den Herold Thosen (Toison d'or) den Durchmarsch verweigern ließ. Dem von Namen (Namur) und den anderen Nachbarn Frankreichs hat er befohlen, einen frz. Durchzug mit Gewalt zu verhindern. -- Dann haben die Generalstaaten, =staten, ihre Antwort vorgetragen: Wenn KM mit den Reichsfürsten und den anderen Nationen und Staaten einen Türkenzug unternimmt, werden auch sie als gute Christen mithelfen. -- Vom Frieden mit Frankreich verstünden sie nichts, weshalb sie das dem Ehg und seinen Räten überlassen, die jedoch ihre Armut bedenken und den Frieden erhalten mögen. Nassau, Thurn und Bontemps ersuchten den Ehg, sich beim Frieden mit Frankreich an die Vereinbarungen mit KM zu halten. -- Die Stände begehrten eine vßstellong (der Münzreform), bis sich Ehg Philipp mit den Kfsten und Fsten des Reiches sowie anderen benachbarten Fsten und Frankreich über die Goldmünze geeinigt hat. Etliche Länder forderten, daß die Goldmünzen weiter in Umlauf bleiben, um zu verhindern, daß das Gold vfflauff und die hage mönntz iren lauff nit habe. Der Ehg hat abgelehnt und wird die Hörnisch postellatz gulden, Camericks mönntz vnnd dergleichen, auch alle Rynisch gulden verbieten. -- Bezüglich Geldern antworteten die Länder mit Ausnahme Flanderns und Hollands, daß sie Ehg Philipp in die possession und brauchung Gelderns stellen und es ohne jede Bedingung den anderen Ländern zuzählen werden, wenn KM es dem Ehg übergibt; die Gratifikation von 100.000 Kronen werden sie vorher aber nicht zahlen. Flandern und Holland antworteten, daß sie überhaupt keine neuen Belastungen auf sich nehmen können, solange die alten noch bestehen. -- Nassau, Thurn und Bontemps brachten dem Ehg vor, daß die Stände KMs Meinung nicht kennen oder nicht verstanden haben: da Ehg Philipp nicht bereit war, KM bei der Eroberung Gelderns (mit Truppen) zu unterstützen, soll er mit seinen Ständen eine Beisteuer von 100.000 Goldgulden aushandeln; weil KM mit dieser Hilfe sicher rechnete, hat er dafür schon einen städt (Etat) gemacht und Hg (Albrecht) von Sachsen und Hg (Georg) von Bayern je 30.000 Goldgulden angewiesen, da er die Hilfe bereits ausbezahlt glaubt. Da die Gratifikation der Stände bei der Übergabe Gelderns nichts mit diesen 100.000 Goldgulden zu tun hat, wird KM mit obiger Antwort der Stände unzufrieden sein, erhielte er doch selbst bei einer Zustimmung von Flandern und Holland nur insgesamt 100.000 Kronen, und auch diese erst, wenn ganz Geldern erobert und seinem Sohn übergeben ist; überdies sei diese Summe klein in Anbetracht der Mühen und Kosten, die KM und andere für den Ehg hatten. -- Ehg Philipp hat daraufhin obige Antwort der Stände nicht angenommen, sondern gesagt, daß er sie KM mitteilen und sich an dessen Befehle halten wird. Hierauf zogen die Stände heim. -- Nassau, Thurn und Bontemps waren bei den Verhandlungen zwar nicht anwesend, weil sie ohne kgl. Instruktion mit den Ständen nicht verhandeln konnten, ersuchen KM aber um (entsprechende) Befehle und um Verständnis, daß sie ohne Instruktion eingegriffen haben: hätte der Ehg die ständische Antwort angenommen, hätte KM kein Geld für den Geldernkrieg erhalten. Aber auch so wird nicht viel Geld eingehen, bevor man nicht begriffen hat, daß Ehg Philipp Geldern zwar erhalten soll, dafür aber auch etwas tun müsse. Brüssell Donnerstag nach Sontag Exaudi 1499. -- ADOLF graue zu NASSAW her zu Wyßbaden stathalter etc, JORG vom THORN fryher, JOHANN BONTEMPS her von SALON Schatzmeister.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, 2 Verschlußsiegel): Innsbruck TLA, ma I/41, fol. 177-180. -- LIT: Wiesflecker, Kaiser Maximilian I., II, 145.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13269, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-05-16_1_0_14_3_2_469_13269
(Abgerufen am 29.03.2024).